Feste Anstellung
Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor) Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- oder Energietechnik bzw. Wirtschaftsingenieurwesen
📍 Erfurt oder Halle
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.05.2026
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die für die Eisenbahnen des Bundes in Deutschland zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Ihm angegliedert sind die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) sowie das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF).
Das Eisenbahn-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sucht für den Sachbereich 3 zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, eine/einen
Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor)
Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- oder Energietechnik bzw. Wirt-schaftsingenieurwese
Der Dienstort ist wahlweise Erfurt oder Halle.
Referenzcode der Ausschreibung 20260884_9339
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Standort: Erfurt oder Halle
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.