Befristeter Vertrag

Buchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d)

Studentenwerk Oberfranken

📍 Bayreuth

Region: D-PLZ 95

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

13.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Studierendenwerk Oberfranken sucht zum 01.10.2026 am Standort Bayreuth:

Buchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d)

Mit rund 200 qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schafft das Studierendenwerk Oberfranken seit 1978 beste Rahmenbedingungen für Studierende der Hochschulen in Bayreuth, Coburg, Hof, Amberg, Weiden, Kulmbach, Kronach und Münchberg. Unsere vielfältigen Serviceleistungen in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen in allen Lebenslagen und reichen von der Mensaverpflegung über die Bereitstellung von Wohnraum und die Studienförderung bis hin zu Kinderbetreuung und Beratungsangeboten. Derzeit nutzen und schätzen rund 25.000 Studierende unsere konsequent bedarfsorientierten Angebote, die nicht nur den Hochschulalltag leichter machen.

Dafür brauchen wir Menschen, die ihre Arbeit als sinnvolle Aufgabe erleben wollen. Wirtschaftliches und sozial verantwortungsvolles Handeln gehören für uns zusammen. Wir verknüpfen die Verlässlichkeit des öffentlichen Dienstes mit modernen, flexiblen Dienstleistungen. Lassen Sie sich von der Vielfalt und Dynamik unseres Arbeitsumfeldes anstecken – und werden Sie Teil eines leistungsfähigen Teams.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bayreuth

🗺️ Region: D-PLZ 95

📍 Koordinaten: 49.9461746, 11.5782499

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.