Befristeter Vertrag
Assistent/-in (m/w/d) Leitung Berufliche Bildung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
15.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Als Organisation der regionalen Wirtschaft vertritt die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth die Interessen von rund 51.000 Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung. Rund 130 Beschäftigte arbeiten gemeinsam mit über 3.000 ehrenamtlich in der IHK Engagierten für den Erfolg der Unternehmen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.
Zur Unterstützung unserer Beruflichen Bildung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Assistent/-in (m/w/d) Leitung Berufliche Bildung. Die Stelle ist befristet als Elternzeitvertretung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
IHK - Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für die Integration sowie Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Durch ein inklusives Arbeitsumfeld fördert die IHK die persönliche und berufliche Weiterentwicklung aller Mitarbeitenden. Das Unternehmen legt großen Wert auf eine diverse Unternehmenskultur, in der individuelle Stärken und Perspektiven geschätzt werden. Die IHK bietet verschiedene Arbeitsplätze, die auf die Bedürfnisse ihrer Angestellten zugeschnitten sind und sich durch flexible Arbeitszeiten sowie anpassbare Arbeitsplätze auszeichnen. Hier haben Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten optimal einzubringen und weiterzuentwickeln. Mit einem engagierten Team fördert die IHK nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung der Region, sondern schafft auch ein wertschätzendes Klima für alle Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der IHK einen Arbeitgeber, der Inklusion lebt und echte Chancengleichheit bietet. Bewerbungen sind jederzeit willkommen, und das Unternehmen freut sich auf neue Talente, die gemeinsam die Zukunft gestalten möchten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.