Feste Anstellung
BaufinanzierungsberaterIn Schwerpunkt Private Banking (m/w/d) Bereich Immobilien
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Banken
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen präsentiert sich als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld legt. Hier stehen Chancengleichheit und die individuelle Förderung aller Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsangebote schafft die Kreissparkasse ein Arbeitsumfeld, in dem sich jeder entfalten kann. Die Vielfalt der Belegschaft wird als große Stärke angesehen, die zu innovativen Ideen und einem positiven Betriebsklima führt. Mit einem umfassenden Schulungs- und Weiterbildungsangebot fördert die Kreissparkasse nicht nur die fachlichen Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden, sondern auch persönliche Entwicklungschancen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine offene, anpassungsfähige Unternehmenskultur, die auf Respekt und Vertrauen basiert. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist somit ein idealer Arbeitgeber für alle, die eine erfüllende und chancengleiche Berufslaufbahn anstreben.
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SB/ReferentIn Objektbuchhaltung, Wartungen und Nachhaltigkeit (m/w/d) Team Verwaltung
Standort: Esslingen, Kirchheim, Nürtingen, Leinfelden
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.