Feste Anstellung
Vertriebsdirektor (m/w/d) BeratungsCenter Schotten
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
04.02.2026
Branche
Banken
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Sparkasse Oberhessen in Lauterbach präsentiert sich als ein engagierter Arbeitgeber, der Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Für Menschen mit Schwerbehinderung bietet die Sparkasse ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die Unternehmenskultur basiert auf Respekt und Vielfalt, wodurch alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und ein umfassendes Integrationsmanagement zeigt die Sparkasse Oberhessen, wie ernst es ihr mit der Förderung von Chancengleichheit ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine Anstellung, sondern auch die Möglichkeit, ihre Talente in einem inklusiven Team einzubringen. Die Sparkasse setzt auf eine vielfältige Belegschaft und sieht die unterschiedlichen Perspektiven als Bereicherung für deren Erfolg. Wer eine berufliche Herausforderung in einem verantwortungsvollen und wertschätzenden Umfeld sucht, ist bei der Sparkasse Oberhessen genau richtig. Hier wird Inklusion gelebt und aktiv gefördert.
📍 Lauterbach
Weitere Jobs bei Sparkasse Oberhessen
Privatkundenberater (m/w/d)
Studentenberater (m/w/d) Teilzeit 24 Std. / Woche
Serviceberater (m/w/d) Telefonischer KundenService & SmartVideoService
Standort: Herbstein
🗺️ Region: D-PLZ 36
📍 Koordinaten: 50.5359993, 9.3873997
Ähnliche Stellenangebote
Kundenberater:in (m/w/d)
Sparkasse Gelsenkirchen
📍 Gelsenkirchen
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
Privatkundenberater (m/w/d)
Sparkasse Oberhessen
📍 Schotten
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Firmenkundenberater in Hannover-Stadt (m/w/d) in Vollzeit/ Teilzeit
Hannoversche Volksbank eG
📍 Hannover
⏰ Vollzeit
🏢 Banken
Individualkundenberater I (m/w/d) für die Mitarbeiterfiliale
Stadtsparkasse Düsseldorf
📍 Düsseldorf
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Solution Designer*in (m/w/d)
Investitionsbank des Landes Brandenburg
📍 Potsdam
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Die ILB - die Investitionsbank des Landes Brandenburg - ist das zentrale Förderinstitut für die Regi...
Details ansehen →
SB/ReferentIn kaufmännisches Gebäudemanagement - Objektbuchhaltung (m/w/d) Team Verwaltung
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
📍 Esslingen
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Banken
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.