Feste Anstellung

Individualkundenberater I (m/w/d) für die Mitarbeiterfiliale

Stadtsparkasse Düsseldorf

📍 Düsseldorf

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.02.2026

Branche

Banken

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Über das Unternehmen

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Stadtsparkasse Düsseldorf

Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist ein innovativer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der besonderen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen hat sich dem Ziel verschrieben, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeiter, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung, die gleichen Chancen auf berufliche Entwicklung und persönliches Wachstum erhalten. Durch individuelle Unterstützung und maßgeschneiderte Arbeitsplätze fördert die Stadtsparkasse die Talente ihrer Mitarbeiter und ermöglicht es ihnen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist stolz darauf, ein diverses Team zu haben, das unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen einbringt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet das Unternehmen ein herzliches Willkommen und zahlreiche Karrierechancen in verschiedenen Bereichen. Das attraktive Arbeitsumfeld, gepaart mit einem besonderen Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, macht die Stadtsparkasse Düsseldorf zu einem idealen Arbeitgeber für alle, die Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legen. Bewerber können sich auf spannende Möglichkeiten freuen, die sowohl ihre Karriere als auch die gesellschaftliche Vielfalt fördern.

Standort: Düsseldorf

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.2229996, 6.7827001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.