Ausbildung, Studium
Ausbildung Technische Systemplanerin (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
17.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Als zentraler Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein setzen wir als GMSH mit unseren 1.700 Beschäftigten nachhaltige Standards in den Bereichen öffentliches Bauen, Bewirtschaften und Beschaffen. Bei der Suche nach den besten Lösungen für unsere Kunden sind wir fachkundig und zuverlässig, innovativ und zukunftsorientiert.
Ein Gebäude funktioniert erst dann, wenn es mit sanitären Zu- und Abwasserleitungen ausgestattet und elektrisch verkabelt ist. Mit der neusten CAD-Software entwickelst du dafür detaillierte 2D- und 3D-Pläne. Als Technische Systemplanerin (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Versorgungs- und Ausrüstungstechnik erstellst du z. B. Unterlagen für die technische Gebäudeausrüstung in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär und Brandschutz.
Du hast technisches Interesse und bist auf der Suche nach einem interessanten und zukunftsweisenden Ausbildungsplatz? Dann bewirb dich bei uns!
Ort und Dauer:
Ausbildungsstart ist der 15. August 2026 in unserem Bürostandort in Lübeck.
Der Berufsschulunterricht findet am BBZ am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg statt.
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist ein herausragender Arbeitgeber, der für seine anspruchsvollen Dienstleistungen im Bereich des Gebäudemanagements bekannt ist. Mit Standorten in Kiel, Lübeck und Neumünster bietet die GMSH nicht nur eine Vielzahl an spannenden Karrieremöglichkeiten, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für Inklusion und Chancengleichheit. Das Unternehmen ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderungen aktiv einbezieht und ihre individuellen Fähigkeiten wertschätzt. Durch gezielte Fördermaßnahmen und eine offene Unternehmenskultur unterstützt die GMSH die berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter, unabhängig von ihren Voraussetzungen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Atmosphäre, die Raum für persönliche Entfaltung und Wachstum bietet. Darüber hinaus legt die GMSH großen Wert auf Diversität und ein respektvolles Miteinander, wodurch sie sich als eine der attraktivsten Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für Fachkräfte aller Hintergründe etabliert hat. Bei der GMSH steht der Mensch im Mittelpunkt – ein ideales Umfeld für jene, die eine sinnstiftende Karriere anstreben.
📍 Kiel, Lübeck, Neumünster
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.