Ausbildung, Studium

Ausbildung 2026 zum/zur Verwaltungs­fachangestellten (w/m/d)

Bundeszentralamt für Steuern

📍 Bonn

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

13.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundes­oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Und dafür brauchen wir dich:

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Durchführung zentraler steuerlicher Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Unterstützung bei der Verwaltung und Organisation von Steuerangelegenheiten.
  • Mitwirkung an Projekten zur Verbesserung steuerlicher Prozesse.
  • Beratung und Information von Bürgern und Unternehmen zu steuerlichen Themen.

Ihr Profil

  • Interesse an verwaltungstechnischen Abläufen und steuerlichen Fragestellungen.
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke.
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise.
  • Engagement und Lernbereitschaft für die Ausbildung.

Wir bieten

  • Sichere Anstellung im öffentlichen Dienst.
  • Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Weiterbildung.
  • Attraktive Vergütung und Zusatzleistungen.
  • Gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team.

Das BZSt ist eine Bundesbehörde im Bereich des Finanzministeriums mit mehreren Standorten.

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Über das Unternehmen

Logo von Bundeszentralamt für Steuern

Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern in Schwedt präsentiert sich als ein herausragender Arbeitgeber, der Werte wie Inklusion und Chancengleichheit aktiv lebt. Hier wird ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld geschaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung gleichberechtigt und wertgeschätzt werden. Durch vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit und individuelle Anpassungen im Arbeitsalltag wird jeder Mitarbeiter in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert. Die Vielfalt der Belegschaft trägt maßgeblich zum innovativen und produktiven Arbeitsplatz bei und trägt zur positiven Unternehmenskultur bei. Das Bundeszentralamt für Steuern setzt sich für faire Zugangschancen in der Karriere ein und bietet somit Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, sich beruflich zu entfalten und ihre Talente einbringen. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten Teams zu werden. Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern auch ein Ort, an dem Vielfalt und Inklusion aktiv gefördert werden.

Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7453995, 7.1247902

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.