Studentenjobs, Werkstudent
Studentische Hilfskraft (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
23.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat RS 6 „Stadt-, Umwelt- und Raumbeobachtung“ in Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Studentische Hilfskraft (w/m/d)
Knr. 274-25- Bewerbungsfrist: 13.01.2026
- Beschäftigungsdauer: befristet bis 31.12.2027
- Wochenstunden: 14 h
- Vergütung: 14,54 € brutto pro Stunde
- Arbeitsort: Bonn
Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themenbereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitionsprogramme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.
Das Referat RS6 „Stadt-, Umwelt- und Raumentwicklung“ ist zuständig für das räumliche Informationssystem mit über 600 regionalstatistischen Indikatoren. Es beobachtet, systematisiert und analysiert aktuelle Disparitäten der Stadt- und Raumentwicklung in Deutschland, informiert darüber und stellt die Datenbasis, Indikatoren und Geodateninfrastruktur für räumliche Analysen bereit.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Ihre Aufgaben
- ✓ Überwachung und Analyse von städtischen und räumlichen Entwicklungen in Deutschland.
- ✓ Bereitstellung von Daten und Indikatoren für räumliche Analysen.
- ✓ Systematisierung von regionalstatistischen Informationen.
- ✓ Unterstützung bei der Umsetzung von Förder- und Investitionsprogrammen im Bereich Klimaschutz.
Wir bieten
- ✓ Befristete Anstellung bis zum 31.12.2027.
- ✓ Flexible Arbeitszeit von 14 Stunden pro Woche.
- ✓ Attraktive Vergütung von 14,54 € brutto pro Stunde.
- ✓ Arbeiten in einem renommierten Forschungsinstitut in Bonn.
Das BBSR ist eine Forschungseinrichtung des Bundes für Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.6714706, 7.1853032
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.