Öffentlicher Dienst
Referentin / Referent (w/m/d) „Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung“
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
23.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat
RS 4 „Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung“ in Bonn zum nächstmöglichen
Zeitpunkt befristet für 2 Jahre eine/ einen
Referentin / Referenten (w/m/d)
„Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung“
Knr. 271-25
- Bewerbungsfrist: 18.01.2026
- Beschäftigungsdauer: befristet für 2 Jahre
- Wochenstunden: 39h Teizeit möglich
- Vergütung: EG 13 h TVöD
- Arbeitsort: Bonn
Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themenbereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitionsprogramme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.
Zu den Aufgaben des Referats RS 4 gehören Grundsatzangelegenheiten der Städtebauförderung, das Monitoring sowie die Evaluierung der Programme der Städtebauförderung und anderer im Referat betreuter Programme, die Beobachtung und Analyse von kleinräumigen Stadtentwicklungsprozessen (Innerstädtische Raumbeobachtung) sowie die wissenschaftliche Begleitung von Förderprogrammen und Forschungsprojekten.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: RS 4 "Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung"
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Bearbeitung von grundlegenden Themen der Städtebauförderung.
- ✓ Durchführung von Monitoring und Evaluation der Förderprogramme.
- ✓ Analyse und Beobachtung von lokalen Stadtentwicklungsprozessen.
- ✓ Wissenschaftliche Unterstützung von Förderprojekten und Forschungsinitiativen.
Wir bieten
- ✓ Befristete Anstellung für zwei Jahre.
- ✓ Vollzeitstelle mit der Möglichkeit auf Teilzeit.
- ✓ Vergütung nach EG 13 h TVöD.
- ✓ Arbeitsort in Bonn.
Das BBSR ist die Forschungseinrichtung des Bundes für Stadtentwicklung und Bauwesen.
Weitere Jobs bei Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.6714706, 7.1853032
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.