Feste Anstellung

Architekt / Bauingenieur (m/w/d)

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Wir sind das Bau- und Immobilienmanagement für das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!

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Architekt / Bauingenieur (m⁠/⁠w⁠/⁠d)

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Ihre Aufgaben

  • Betreuung und Optimierung eines umfangreichen Immobilienportfolios.
  • Durchführung von Bau- und Sanierungsprojekten für verschiedene öffentliche Institutionen.
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie der NATO und US-Gaststreitkräften.
  • Mitgestaltung an der Entwicklung von landesweiten Bauvorhaben.

Wir sind das Bau- und Immobilienmanagement für Rheinland-Pfalz und den Bund.

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Über das Unternehmen

Logo von Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung in Diez ist ein engagierter Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für alle Mitarbeitenden fördert. Das Unternehmen setzt sich für ein positives Arbeitsumfeld ein, in dem Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten erhalten wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Mit einem diversitätsfreundlichen Ansatz integriert der Landesbetrieb individuelle Stärken und unterstützt die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen. Durch spezielle Programme und Maßnahmen der Barrierefreiheit schafft der Landesbetrieb optimale Arbeitsbedingungen, die eine nachhaltige Integration in das Team ermöglichen. Sein Ziel ist es, Talente zu fördern und ein inklusives Arbeitsumfeld zu bieten, in dem jeder seine Fähigkeiten voll entfalten kann. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein unterstützendes und wertschätzendes Umfeld. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung ist stolz darauf, einen Beitrag zur Inklusion zu leisten und Teil der Lösung für mehr Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu sein.

Standort: Koblenz

🗺️ Region: D-PLZ 56

📍 Koordinaten: 50.3540154, 7.5773859

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.