Feste Anstellung

zwei Softwareentwickler*innen (w/m/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist innerhalb der Bundesregierung für die deutsche Entwicklungspolitik zuständig. Den Rahmen für unser Handeln bilden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen sowie das Pariser Klimaabkommen. Wir wollen im respektvollen Miteinander Strukturen in den Partnerländern und global so verändern, dass ein besseres Leben für alle Menschen möglich ist und unsere gemeinsame Lebensgrundlage erhalten bleibt.

Wir möchten unser Team erweitern, das kreativ an Software- und Datenlösungen arbeitet, die das BMZ für seine fachliche Arbeit und für die internationale Berichterstattung benötigt. Hierfür suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Software­entwickler*innen (w/m/d)

im höheren Dienst in Bonn oder Berlin.

Bewerben Sie sich, wenn Sie gemeinsam mit uns etwas bewegen und das BMZ auf dem Weg der Digitalisierung in der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen möchten und einen Abschluss in folgenden Bereichen haben:

(Wirtschafts‑)Informatik oder vergleichbare Qualifikation
(Master, Universitätsdiplom, Magister oder gleichwertiger Abschluss)

Das Beschäftigungsverhältnis wird nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – TVöD – geschlossen. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in der Regel bis zur Entgeltgruppe 14. Wir können Ihnen somit ein Jahresgehalt zwischen rund 59.000 Euro und 89.000 Euro brutto anbieten (Entgeltwert ab 2026). In Abhängigkeit von der Bewerber*innenlage kann ggf. eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich in Betracht kommen. Bei Beamt*innen besteht abhängig von den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Übernahme in der Regel bis zur Besoldungsgruppe A 14 BBesO im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin, Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.