Bildung und Soziales
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) Manager/in Forschungsgroßprojekt Batterie-Technologie
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
02.04.2026
Branche
Bildung & Training
Wir am Lehrstuhl „Production Engineering of E-Mobility Components“ (PEM) der RWTH Aachen erforschen und entwickeln Produkt- und Produktionsinnovationen, die die Herstellung von elektrifizierten Antriebssträngen und deren Einzelkomponenten kostengünstig und nachhaltig ermöglichen. Gemeinsam mit unseren Partnern aus Industrie und Forschung erarbeiten wir Lösungen für die Mobilität der Zukunft – von der ersten Idee bis zur industriellen Anwendung.
Forschungsprojektarbeit
Im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes erforschen wir in einem ganzheitlichen Ansatz Technologien von Entwicklung, Produktion bis hin zum Recycling für die Batterietechnologien der Zukunft. Das Spektrum reicht dabei von der Entwicklung innovativer Batteriezellen, der Entwicklung der Produktionstechnik zur effizienten Produktion von Batterietechnologien sowie der Optimierung von Prozessen zur Materialrückgewinnung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Dazu suchen wir jemanden mit Erfahrung im Projektmanagement.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Fokus Komplexitätsmanagement
Talentscout (w/m/d)
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d)
Standort: Aachen
🗺️ Region: D-PLZ 52
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.