Bildung und Soziales
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Softwareentwicklung - Digitaler Zwilling in der Fertigungstechnologie
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Manufacturing Technology Institute (MTI) und der Lehrstuhl für Technologie der Fertigungsverfahren der RWTH Aachen University stehen seit Jahrzehnten weltweit als Synonym für erfolgreiche und zukunftsweisende Forschung auf dem Gebiet der Fertigungstechnik. In enger Kooperation mit nationalen und internationalen Partner/innen aus Industrie und Wissenschaft prägen wir in vielfältigen und praxisrelevanten Forschungs- und Entwicklungsprojekten die Zukunft der Produktionstechnik.
Die Abteilung Zerspantechnologie entwickelt innovative Lösungen zur Modellierung, Auslegung, Überwachung und Regelung anspruchsvoller Zerspanprozesse wie Fräsen, Drehen, Räumen und Bohren für die Fertigung komplexer Produkte. Um bei immer kürzeren Entwicklungszyklen effizient und flexibel produzieren zu können, bedarf es zunehmend der Vernetzung und Adaptivität von Prozessketten.
Hieran arbeiten wir in einem interdisziplinären Team mit über 25 Mitarbeitenden – auf Basis eines tiefgreifenden Systemverständnisses von den Grundlagen der Zerspanung bis hin zur industriellen Anwendung.
Zur Optimierung der Fertigungstechnologien und Erhaltung des produzierenden Gewerbes in Hochlohnländern ist es wichtig, Fertigungsprozesse schneller und
kosteneffizienter auszulegen und Werkzeug- sowie Werkstoffverhalten vorhersagen zu können. Hierdurch wird die Product-to-Market Zeit deutlich verkürzt. Die
Bewältigung dieser Herausforderung bedarf neuer Modellierungsansätze zur digitalisierten Beschreibung, Analyse und Vorhersage der Prozessergebnisse.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei RWTH Aachen University
Verwaltungsbeschäftigte/r (w/m/d) im Servicebereich
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - in der Oberflächentechnik
Technische*r Assistent*in (w/m/d) im Bereich Thermoanalyse
Standort: Aachen
🗺️ Region: D-PLZ 52
📍 Koordinaten: 50.7677498, 6.1029000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.