Bildung und Soziales
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft
📍 Aachen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
02.04.2026
Branche
Bildung & Training
Anbieter: Lehrstuhl für Übertragungsnetze und Energiewirtschaft
Der Lehrstuhl für Übertragungsnetze und Energiewirtschaft forscht unter der Leitung von Prof. Albert Moser an der Markt- und Netzintegration von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Elektrofahrzeugen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Elektrolyseuren zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Den Mitarbeiter/innen wird dabei die Möglichkeit geboten, an vielfältigen netztechnischen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen zu forschen und somit zur angestrebten Klimaneutralität beizutragen. Durch die Mitarbeit in der Lehre und an verschiedenen Projekten sowie eine frühzeitige Übernahme von Führungs- und Projektverantwortung möchte der Lehrstuhl seine Mitarbeiter/innen auf zukünftige anspruchsvolle Aufgaben in der Netz- und Energiewirtschaft vorbereiten.
Im Fokus der Forschungen zum Übertragungsnetz stehen die Netzentwicklung sowie ein sicherer und stabiler Betrieb hybrider Dreh- und Gleichstromnetze in Deutschland und Europa bei hoher Durchdringung erneuerbarer Energien und leistungselektronischer Anlagen. Die energiewirtschaftlichen Themen betrachten interdisziplinäre technisch-ökonomische Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Strommärkten und Übertragungsnetz, d.h. Versorgungssicherheit, Allokation der Übertragungskapazitäten für die Märkte, Beschaffung von Systemdienstleistungen sowie Marktsimulationen. Als methodischer Ansatz werden digitale Simulationsmodelle der Märkte und des Übertragungsnetzes weiterentwickelt. Die dabei genutzten mathematischen Methoden schließen komplexe Optimierungsalgorithmen, maschinelles Lernen sowie die Berechnung großer dynamischer Systeme ein.
- Weitere Informationen: https://www.iaew.rwth-aachen.de/cms/IAEW/Forschung/~dqrpy/Uebertragungsnetze-und-Energiewirtschaft/
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.