Bildung und Soziales

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Fokus Entwicklungsmanagement

RWTH Aachen University

📍 Aachen

Region: D-PLZ 52

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

21.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die RWTH Aachen University ist mit ca. 42.000 Studierenden und ca. 10.000 Beschäftigten eine der renommiertesten Technischen Universitäten Europas. Das Werkzeugmaschinenlabor WZL der RWTH Aachen ist eines der führenden Forschungsinstitute in der Produktionstechnik und beschäftigt zurzeit ca. 1.025 Mitarbeitende an insgesamt vier Lehrstühlen. Seit mehr als 100 Jahren führt das WZL sowohl grundlagenbezogene als auch an den Erfordernissen der Industrie ausgerichtete Forschungsvorhaben und Industrieprojekte durch.

Die Abteilung Innovationsmanagement unterstützt produzierende Unternehmen in den Bereichen des Innovationsmanagements durch Beratung, Forschung und Weiterbildungsangebote. Um bei der Generierung neuer Innovationen zu unterstützen, begleitet die Abteilung Innovationsmanagement den gesamten Prozess der Entwicklung einer Idee bis zur Marktreife und betrachtet unter anderem die Aufnahme von Markt- und Kund/innenbedürfnissen, das Anforderungsmanagement, die Produktentwicklung, das Variantenmanagement und die prototypische Realisierung der Ideen.

Ein Themenschwerpunkt ist das Entwicklungsmanagement. Kern des Entwicklungsmanagements ist die Analyse und Gestaltung von Innovations- und daran anschließenden Produktentwicklungsprozessen. Dies umfasst Forschungsfelder von der Unterstützung der Ideenfindung und -bewertung durch Methodenauswahl und -entwicklung in einer frühen Innovationsprozessphase bis zur effizienten Ausgestaltung in der späten Entwicklungsprozessphase. Zudem beschäftigt sich das Entwicklungsmanagement mit der Übertragung agiler Arbeitsweisen aus der Softwarebranche auf die Entwicklung physischer Produkte und dem damit einhergehenden Transformationsprozess.

Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Aachen

🗺️ Region: D-PLZ 52

📍 Koordinaten: 50.7677498, 6.1029000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.