Universität, Fachhochschule

Wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss (w/m/d) – Einfluss von Green Steels auf umformende Fertigungsverfahren, Abteilung Umformende Fertigungsverfahren

RWTH Aachen University

📍 Aachen

Region: D-PLZ 52

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

21.04.2026

Branche

Bildung & Training

Das Manufacturing Technology Institute – MTI der RWTH Aachen steht seit Jahrzehnten für erfolgreiche und zukunftsweisende Forschung im Bereich der Produktionstechnik. Die Abteilung Umformende Fertigungsverfahren treibt dabei die neuesten Innovationen im Bereich der Umformtechnik maßgeblich voran. Für das zukunftsweisende Themenfeld „Einfluss von Legierungselementen auf die Umformbarkeit von Stählen“ suchen wir aktuell Verstärkung durch eine motivierte wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss mit langfristigem Entwicklungspotenzial.
Die Transformation der nationalen und globalen Stahlindustrie hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Wertschöpfung bedarf intensiver Forschung entlang der gesamten Prozesskette – vom Rohstahl bis zum Endprodukt und dessen Wiederverwertung. Das MTI gestaltet die Zukunft der Produktion hierbei aktiv mit (siehe Circular Steel Projekt). Zur praxisnahen Erforschung des Einflusses neuer „Green Steels“ speziell auf umformende Fertigungsprozesse und den daraus hervorgehenden Bauteilen steht dem MTI ein moderner Maschinenpark zur Verfügung. Neben der Nutzung einer servo-mechanischen Feinschneidpresse der neuesten Generation und einer industrietauglichen Hydraulikpresse finden gängige Blechumformprüfverfahren für eine praxisnahe Erforschung des Einflusses dieser neuen Stähle auf die Umformbarkeit am MTI Anwendung. Durch eine hauseigene Metallographie und ein nach modernsten Maßstäben ausgestattetes Messlabor mit Möglichkeit zur optischen und taktilen Oberflächenmessung, Mikroskopie und Materialcharakterisierung können die Auswirkungen veränderter Legierungszusammensetzungen auf Bauteilqualitäten gezielt analysiert werden.

Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Aachen

🗺️ Region: D-PLZ 52

📍 Koordinaten: 50.7677498, 6.1029000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.