Universität, Fachhochschule
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Entwicklung von digitalen Werkzeugen für die Energiewende im urbanen Raum
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.05.2026
Branche
Bildung & Training
Anbieter: Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik
Am Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik der RWTH Aachen beschäftigen wir uns mit nachhaltigen Lösungen für die Energiewende. Die Energiewende im urbanen Raum ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, denn es müssen die unterschiedlichen Energiesektoren (Wärme, Kälte, Strom und Mobilität) mit einer steigenden Durchdringung erneuerbarer Energiequellen zu einem robusten und effizienten Gesamtsystem verbunden werden. Um diesen Transformationsprozess effizient zu gestalten, ist die Entwicklung und der Einsatz digitaler Werkzeuge notwendig, die wir hierzu mit entwickeln.
Dies umfasst auch innovative Verfahren, mit denen Wärmenetze und Gebäude hydraulisch optimiert betrieben werden können. So lassen sich Temperaturniveaus senken, Flexibilität ausnutzen und resultierend die Integration erneuerbarer Energien erleichtern.
Neben den fachlichen Aspekten bieten wir eine offene kommunikative und innovative Arbeitsatmosphäre in hochmotivierten Teams mit modern ausgestatteten Arbeitsplätzen. Dabei bietet der Austausch mit insgesamt über 60 wissenschaftlichen Mitarbeitenden am Lehrstuhl eine hervorragende Ausgangslage für exzellente Forschung.
Nutzen Sie auch unsere Webseiten zur Information: http://www.ebc.eonerc.rwth-aachen.de
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
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Standort: Aachen
🗺️ Region: D-PLZ 52
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.