Universität, Fachhochschule
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Doktorand/in (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Anbieter: Lehrstuhl für Elektrochemische Energiewandlung und Speichersystemtechnik
Der Lehrstuhl für Elektrochemische Energiewandlung und Speichersystemtechnik unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Uwe Sauer ist Teil des Instituts für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der RWTH Aachen. Wir sind die größte universitäre Arbeitsgruppe in Deutschland, die sich mit den Grundlagen der Batterietechnologie und deren Systemintegration in Anwendungen beschäftigt.
Unsere Veröffentlichungen bieten einen guten Überblick die Themen die uns beschäftigen: https://www.researchgate.net/profile/Dirk-Uwe-Sauer
Unser Ziel ist es, die Charakterisierung, Überwachung und Bewertung von Batteriesystemen über ein breites Technologiespektrum hinweg weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies erfolgt im Kontext containerbasierten Test- und Lagersysteme, in dem Batteriemodule unter realitätsnahen Betriebsbedingungen betrieben, geladen und entladen sowie kontinuierlich überwacht werden. Hierzu werden bestehende Test- und Messinfrastrukturen integriert und erweitert, Prüf- und Betriebsumgebungen konzipiert sowie entsprechende Systeme in die Gesamtarchitektur eingebunden. Die entstehenden Betriebs- und Messdaten werden systematisch ausgewertet und zur Entwicklung sowie Validierung physikalischer und datenbasierter Modelle zur Zustandsbeschreibung und Prognose von Batteriesystemen genutzt.
Mit dem „Center for Ageing, Reliability and Lifetime Prediction of Electrochemical and Power Electronic Systems“ (CARL) entsteht derzeit auf dem Campus Melaten Ihre Arbeitsumgebung als hochmoderner Forschungsbau. Dieser wird ab Mitte 2022 methodenorientierte, interdisziplinäre Spitzenforschung von Materialebene bis Energiesystemebene miteinander verknüpfen.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Aachen
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.