Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Mediendidaktik / Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Lehre (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
01.06.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) vereint im Integrationsmodell die Medizinische Fakultät der Georg-August-Universität und das Universitätsklinikum unter einem Dach. Mit rund 9.700 Beschäftigten ist die UMG zusammen mit ihren Tochtergesellschaften einer der größten Arbeitgeber in der Region. Unsere Kliniken und Institute stehen für eine qualitativ hochwertige Patient*innenversorgung, exzellente Forschung, moderne Lehre und innovativen Technologietransfer.
Göttingen als Stadt der Wissenschaft liegt im Zentrum Deutschlands und die Universitätsmedizin ist vor Ort eingebunden in ein attraktives Netzwerk universitärer und außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen.
G1-2 Studiendekanat der Universitätsmedizin Göttingen sucht zum frühestmöglichen Eintrittstermin:
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) für Mediendidaktik und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Lehre im Projekt „Digitale Lehre Hub Niedersachsen“
Vollzeit, 38,5 Stunden pro Woche, befristet bis 30.09.2028
Die UMG ist Teil des landesweiten Verbundprojekts „Digitale Lehre Hub Niedersachsen“ zur Förderung und Weiterentwicklung der Digitalen Lehre an Hochschulen. Das Projekt setzt auf enge Zusammenarbeit mit anderen niedersächsischen Hochschulen, um einerseits ein nachhaltiges Servicenetzwerk für Digitale Lehre zwischen den Hochschulen aufzubauen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Projekts Möglichkeiten und Rahmenbedingungen speziell für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre definiert und dazu passende Unterstützungsangebote für Lehrende und Studierende im Verbund entwickelt werden.Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Universitätsmedizin Göttingen ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit bietet das Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes und respektvolles Arbeitsumfeld. Durch gezielte Maßnahmen und Programme sorgt die Universitätsmedizin Göttingen dafür, dass alle Mitarbeiter die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten und ihre Potenziale voll ausschöpfen können. Die Philosophie der Universitätsmedizin Göttingen basiert auf der Überzeugung, dass ein diverses Team nicht nur die Kreativität und den Innovationsgeist stärkt, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung verbessert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Kultur, die darauf abzielt, Barrieren abzubauen und individuelle Stärken zu fördern. Zusätzlich bieten flexible Arbeitszeitmodelle und umfassende Weiterbildungsangebote eine attraktive Grundlage, um Beruf und persönliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Die Universitätsmedizin Göttingen ist somit eine exzellente Wahl für engagierte Fachkräfte, die eine inklusive und dynamische Arbeitsumgebung suchen, in der jeder seine Fähigkeiten einbringen kann.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.