Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in - Doktorand:in (w/m/d) - Physik, SE, Mechatronik, PT, Mb/VT, ET
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
29.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Universität Bremen ist im Bremer Institut für Messtechnik, Automatisierung und Qualitätswissenschaft (BIMAQ), Fachbereich 4 (Produktionstechnik), zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (Doktorand:in) (w/m/d)
(Physik, SE, Mechatronik, PT, Mb/VT, ET)
Entgeltgruppe 13 TV-L
in Vollzeit (39,2 Wstd.) befristet für 3 Jahre im Forschungsgebiet
Entwicklung neuer datenbasierter Algorithmen zur
Reduzierung von Schwingungseinflüssen in der Weißlichtinterferometrie
mit der Möglichkeit zur Promotion zu besetzen.
Die Befristung erfolgt zur wissenschaftlichen Qualifikation nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Demnach kann Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden, wenn Sie noch in dem entsprechenden Umfang über Qualifizierungszeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG verfügen.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten sind ggf. mit dem BIMAQ zu vereinbaren.
Die Universität als Arbeitgeberin:
Die Universität Bremen ist mit rund 20.000 Studierenden und ca. 3.500 Beschäftigten eine Universität mittlerer Größe. Sie zählt zu den drittmittel- und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands.
Durch das geplante Forschungsvorhaben sollen hochgenaue Topografiemessungen in der rauen Umgebung industrieller Prozesse mit starken Störbewegungen in Form von unbekannten Schwingungen ermöglicht werden. Hierfür werden Verfahren und Algorithmen entwickelt, welche die Messfähigkeit der Weißlichtinterferometrie (WLI) unter Vibrationen und diskontinuierlichen Scanbewegungen so weit erhöhen, dass sie in industriellen Anwendungen zum Einsatz kommen kann. Der Fokus der Verfahren liegt dabei auf der Verwendung des Bildinhaltes der Interferometerdaten. Durch die Phaseninformationen und eine zusätzlich entwickelte und integrierte Vibrationssensorik soll auf die Stützstellenabstände geschlossen werden. Laterale Schwingungen und deren Einfluss auf die axiale Auswertung sollen durch eine Umsortierung der Pixel im Bildstapel und mit Hilfe von Image-Processing-Methoden eliminiert werden. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Stelle soll so schlussendlich ein Verfahren für ein freies Scannen und Messen im industriellen Umfeld mit nicht äquidistanten Schrittweiten entwickelt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um Fertigungen präziser, effizienter und ressourcenschonender zu gestalten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.1190681, 8.8778706
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.