Befristeter Vertrag

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Uni-Diplom/Master) (m/w/d) Fachrichtung Chemie, Umweltwissenschaften, Geoökologie

Bundesanstalt für Gewässerkunde

📍 Koblenz

Region: D-PLZ 56

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wasserstraßen sind komplexe Gewässersysteme. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), wirkt dabei mit, sie nachhaltig und leistungsfähig zu gestalten. Als das wissenschaft­liche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz berät sie das BMV, weitere Bundesministerien, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Dritte. In der BfG arbeiten engagierte Menschen aus vielen Disziplinen in einem modern ausgestatteten Arbeitsumfeld.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter https://www.damit-alles-läuft.de

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sucht für das Referat G2 „Gewässerchemie“ im Rahmen des vom UBA geförderten Projekts „TrendNTS – Fortsetzung des HRMS Non‑Target-Screening in Gewässern mit Proben der Umweltprobenbank zur Etablierung eines Trend- und Warnmonitorings“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet zum 31.12.2029 eine/einen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter (Uni‑Diplom/​Master) (m/w/d)
Fachrichtung Chemie, Umweltwissenschaften, Geoökologie

Im Rahmen eines innovativen Forschungsprojekts leiten Sie ein kleines Team aus Wissen­schaftlern/innen zum Non-Target-Screening mit Umweltproben der Umweltprobenbank. Der Fokus Ihrer Arbeiten liegt dabei auf der Entwicklung neuer statistischer Methoden und chemie­informatischer Softwarelösungen für die Auswertung großer Mengen an massen­spektro­metrischen Daten. Es erwarten Sie spannende wissenschaftliche und organisatorische Aufgaben in einem hochaktuellen anwendungsbezogenen Umweltforschungs­projekt. Eine ausgezeichnete Labor- und Rechenzentrum-Infrastruktur sowie ein junges, motiviertes Team im Umfeld einer etablierten Arbeitsgruppe bieten Ihnen eine ideale Forschungsumgebung.

Der Dienstort ist Koblenz.
Referenzcode der Ausschreibung 20260130_9339

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Standort: Koblenz

🗺️ Region: D-PLZ 56

📍 Koordinaten: 50.3567009, 7.5932002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.