Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik - Institut für Autonomes Fahren auf dem Gebiet Intelligente Regelung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
20.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik - Institut für Autonomes Fahren
auf dem Gebiet „Intelligente Regelung“
(Entgelt bis in die Entgeltgruppe 13 TVöD)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 2 Jahre in Voll- oder Teilzeit gesucht. Es handelt sich um eine Stelle zur Eigenqualifizierung mit der Möglichkeit zur Promotion.
Das Institut für Autonomes Fahren forscht an der Wahrnehmung und Regelung autonomer Fahrzeuge. Unsere Professur, unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Bassam Alrifaee, ist auf die intelligente Regelung spezialisiert, wobei ein besonderer Fokus auf Multi-Agenten-Systemen liegt. Unsere Forschungsschwerpunkte umfassen verteilte prädiktive Regelung, dienstorientierte Softwarearchitekturen, Lokalisierungssysteme und Anwendungen auf vernetzte und automatisierte Fahrzeuge. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt nicht nur zu Sicherheit und Leistung autonomer Systeme, sondern auch zu ihrem positiven Umwelteinfluss beizutragen. Finanziert durch öffentliche Organisationen und industrielle Partner, sind wir in verschiedenen Projekten engagiert. Wir bieten eine Promotionsstelle mit einem Schwerpunkt auf lernbasierte Verfahren zur Planung und Regelung von Multiagenten-Systemen sowie deren Anwendungen im Bereich der vernetzten und automatisierten Fahrzeuge an.
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Universität der Bundeswehr München
Die Universität der Bundeswehr München in Neubiberg ist ein innovativer und engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Als akademische Institution fördert sie nicht nur technologische Exzellenz, sondern setzen sich auch aktiv für Chancengleichheit ein. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Umfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht und Barrieren abbaut. Die Universität legt großen Wert darauf, eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördert sie die berufliche Integration und Entwicklung von Menschen mit Handicap. Die Kombination aus flexiblen Arbeitsmodellen, Gesundheitsförderung und einem respektvollen Miteinander macht die Universität der Bundeswehr München zu einem attraktiven Arbeitgeber für Personen mit Schwerbehinderung. Jobsuchende, die eine inklusive und wertschätzende Arbeitsumgebung suchen, finden an dieser Institution nicht nur zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine gelebte Unternehmenskultur, die Vielfalt als Stärke begreift. Bei der Universität der Bundeswehr München wird Inklusion nicht nur als Ziel, sondern als essentielles Element der Unternehmenskultur betrachtet.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.