Befristeter Vertrag
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) Hardware-Entwicklung Integrierte Schaltungen am Institut für Integrierte Systeme der Fakultät für Elektrische Energiesysteme und Informationstechnik
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.01.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
am Institut für Integrierte Systeme
der Fakultät für Elektrische Energiesysteme und Informationstechnik
(Entgelt bis in die Entgeltgruppe 13 TVöD)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 3 Jahre in Voll- oder Teilzeit gesucht.
Die Anfertigung einer Promotion ist bei entsprechenden Vorkenntnissen möglich und erwünscht. Sie werden im Rahmen Ihrer Tätigkeit in unterschiedlichen Projekten am Entwurf Integrierter Schaltungen basierend auf freien Entwicklungswerkzeugen arbeiten und sich dabei mit der Weiterentwicklung neuartiger Methoden in diesem Entwurfsprozess befassen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Universität der Bundeswehr München
Die Universität der Bundeswehr München in Neubiberg ist ein innovativer und engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Als akademische Institution fördert sie nicht nur technologische Exzellenz, sondern setzen sich auch aktiv für Chancengleichheit ein. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes Umfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht und Barrieren abbaut. Die Universität legt großen Wert darauf, eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördert sie die berufliche Integration und Entwicklung von Menschen mit Handicap. Die Kombination aus flexiblen Arbeitsmodellen, Gesundheitsförderung und einem respektvollen Miteinander macht die Universität der Bundeswehr München zu einem attraktiven Arbeitgeber für Personen mit Schwerbehinderung. Jobsuchende, die eine inklusive und wertschätzende Arbeitsumgebung suchen, finden an dieser Institution nicht nur zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine gelebte Unternehmenskultur, die Vielfalt als Stärke begreift. Bei der Universität der Bundeswehr München wird Inklusion nicht nur als Ziel, sondern als essentielles Element der Unternehmenskultur betrachtet.
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Standort: Neubiberg
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.