Befristeter Vertrag
Wissenschaftler/-in als Teamleitung Versorgungsforschung (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
03.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Medizinische Fakultät der Universität Tübingen ist gemeinsam mit dem Universitätsklinikum und den nicht-klinischen Instituten eine der größten medizinischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Wir bieten neben den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ein außergewöhnlich breites Spektrum von innovativen Bachelor- und Masterstudiengängen. Unsere exzellente Grundlagenforschung mündet in translationale Ansätze, mit denen wir eine zukunftsweisende medizinische Versorgung sichern.
Über das Institut
Wir stehen mit dem Institut für Allgenmeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung für eine moderne Allgemeinmedizin. Dabei ist es uns wichtig, Tradition und Innovation bestmöglich zu verbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass Hausärztinnen und Hausärzte mit ihren Teams vertrauensvolle erste Anlaufstelle in allen Gesundheitsfragen für die Menschen vor Ort sind. Wir bewegen uns in einem dynamischen Feld an der Schnittstelle zwischen Versorgungsforschung, Gesundheitssystemforschung und Gesundheitsökonomie und legen besonderen Wert auf eine praxisnahe Forschung basierend auf innovativen Methoden. Unser Ziel ist es, die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Gesundheitsversorgung zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung zu entwickeln. Gleichzeitig kommt es uns darauf an, Ressourcen im Gesundheitssystem optimal zu nutzen. Aus unseren Forschungsergebnissen leiten wir Empfehlungen für Politik und Praxis ab.
Wissenschaftler/-in als Teamleitung Versorgungsforschung (w/m/d)
Medizinische Fakultät, Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung, Kennz. 7267
Voll-/Teilzeit: 50 - 100 % | Befristet: 30.06.2030 1 | Arbeitsbeginn: ab sofort | Bewerbungsfrist: 12.03.2026 |
TV-L i.d.R. E14 2
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Tübingen
📮 PLZ: 72076
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.5271759, 9.0499754
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.