Feste Anstellung
Wirtschaftsprüfungsassistent / Consultant Audit (m/w/d)
Verband der Sparda-Banken e.V.
📍 Frankfurt, Stuttgart, München, Nürnberg, Leipzig, Erfurt, Mannheim, Ulm, Regensburg, Würzburg, Gera
Region: D-PLZ 07
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Ein paar Fakten zu uns:
Wir sind der Verband der Sparda-Banken e.V. und gehören zur Sparda-Gruppe. Mit unseren über 60 Mitarbeitenden unterstützen wir die elf Sparda-Banken und ihre ca. 6.000 Mitarbeitenden dabei, ein innovatives, zukunftsfähiges Banking und Produkte anzubieten.
Wir lieben Vielfalt:
Wir fördern die berufliche Gleichstellung. Angesprochen und willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welchen Geschlechts und welcher Herkunft. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir suchen für unseren Bereich Prüfung bundesweit ab sofort in Vollzeit (39 Std./Woche) einen
Wirtschaftsprüfungsassistent / Consultant Audit (m/w/d)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Verband der Sparda-Banken e.V.
Der Verband der Sparda-Banken e.V. ist ein innovativer Arbeitgeber, der sich durch ein starkes Bekenntnis zu Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Mit Standorten in Städten wie Hamburg, Berlin, Köln und vielen weiteren, bietet der Verband ein inspirierendes Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt und individuelle Stärken gefördert werden. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten und aktiv zum Unternehmenserfolg beizutragen. Der Verband setzt sich aktiv für die Schaffung einer inklusiven Unternehmenskultur ein, in der jeder Mitarbeiter wertgeschätzt wird. Durch flexible Arbeitsmodelle, barrierefreie Büros und gezielte Schulungsprogramme unterstützt der Verband Menschen mit schwerer Behinderung dabei, ihre technischen und sozialen Fertigkeiten weiterzuentwickeln. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass sich alle Mitarbeiter gleichberechtigt und gerne in das Team integrieren können. Die Sparda-Banken bieten ein positives Arbeitsumfeld, das nicht nur Professionalisierung, sondern auch persönliche Entfaltung und Teamgeist fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine wertvolle Perspektive auf eine erfolgreiche Karriere in einem verantwortungsbewussten und inklusiven Unternehmen.
📍 Hamburg, Bremen, Berlin, Essen, Köln, Düsseldorf, Hannover, Mainz, Magdeburg, Bielefeld, Kassel
Standort: Frankfurt, Stuttgart, München, Nürnberg, Leipzig, Erfurt, Mannheim, Ulm, Regensburg, Würzburg, Gera
🗺️ Region: D-PLZ 07
📍 Koordinaten: 49.0284157, 12.1061449
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.