Feste Anstellung

Werkstattleitung (m/w/d) für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

12.12.2025

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Werkstätten der Lebenshilfe Detmold e.V.

INFORMATIONEN ZUR EINRICHTUNG:

Die Lebenshilfe Detmold e.V. setzte sich seit über 60 Jahren aktiv für Menschen mit Behinderungen ein und bietet vielfältige, qualitativ hochwertige Möglichkeiten zur Teilhabe. Unser Angebot umfasst Kindertagesstätten, Inklusionsassistenz, Wohnstätten sowie Werkstätten. Zudem bieten wir die Möglichkeit des ambulant begleiteten Wohnens. Unsere Vision ist eine inklusive Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein. Unser Ziel ist Empowerment und Selbstbestimmung für und mit Menschen mit Behinderung. Das erreichen wir mit innovativen und zeitgemäßer Assistenz in unterschiedlichen Lebensbereichen.

WIR SUCHEN FÜR UNSERE EINRICHTUNG:

Werkstattleitung (m/w/d)
Einstellung erfolgt: schnellstmöglich, Vollzeit, unbefristet

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Über das Unternehmen

Logo von Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Kreisvereinigung Detmold

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Kreisvereinigung Detmold

Die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Kreisvereinigung Detmold, ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. In einem engagierten Team setzt sich die Organisation für die Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderung ein und fördert deren individuelle Talente und Fähigkeiten. Durch ein unterstützendes Arbeitsumfeld und maßgeschneiderte Integration bietet die Lebenshilfe nicht nur attraktive Stellenangebote, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft mitzuwirken. Auf der Suche nach einem Arbeitgeber, der soziale Verantwortung ernst nimmt, finden Jobsuchende hier eine wertvolle Anlaufstelle. Die Lebenshilfe bietet vielseitige berufliche Perspektiven und legt großen Wert auf die persönliche und berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden. Mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung schafft die Lebenshilfe einen Ort, an dem Inklusion nicht nur ein Konzept, sondern gelebte Praxis ist. Menschen, die eine sinnvolle Tätigkeit suchen und Teil eines respektvollen Teams werden möchten, sind bei der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Kreisvereinigung Detmold, genau richtig.

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Standort: Detmold

🗺️ Region: D-PLZ 32

📍 Koordinaten: 51.9160690, 8.8695335

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.