Feste Anstellung
Volljurist*in (w/m/d) vorrangig für das Referat DSC10 „Grundsatzfragen Zertifizierungsaufgaben, Nationale Koordinierung“
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
VOLLJURIST*IN (w/m/d)
vorrangig für das Referat DSC10 „Grundsatzfragen Zertifizierungsaufgaben, Nationale Koordinierung“ am Standort Bonn.Leistungsfähige Infrastrukturen sind die Lebensadern einer modernen Gesellschaft und Wirtschaft. Sie sichern Deutschlands Zukunft. Als unabhängige Regulierungsbehörde trägt die Bundesnetzagentur Verantwortung für nachhaltigen Wettbewerb, zukunftsfähige Netze und starken Verbraucherschutz. Wir beschäftigen rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bonn, Mainz sowie an 44 weiteren Standorten.
Was macht das Referat DSC10?
Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Wir befassen uns mit Grundsatzfragen in Bezug auf die Auslegung des DSA, Zertifizierungsaufgaben und der nationalen Koordinierung.
Dazu gehören die Analyse und Bewertung von ökonomischen, technischen und rechtlichen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem DSA, hierunter insbesondere der Anwendungsbereich und der Umfang der Verpflichtungen.
Zertifizierungen sieht der DSA in Bezug auf außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (Art. 21 DSA), vertrauenswürdige Hinweisgeber („Trusted Flaggers“ nach Art. 22 DSA) und zugelassene Forschende (Art. 40 DSA) vor. Dies umfasst das Führen des gesamten Verwaltungsverfahrens einschließlich der Erstellung entsprechender Bescheide.
Die nationale Koordinierung beschreibt umfassende Abstimmungsprozesse mit weiteren nach dem DSA zuständigen Stellen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Bundesnetzagentur, mit Standorten in Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München und Rheurdt, zeichnet sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber aus, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Die Agentur trägt zur Schaffung eines integrativen Arbeitsplatzes bei, an dem Menschen mit Schwerbehinderung aktiv an der Gestaltung der Energiewende und der Digitalisierung mitwirken können. Durch gezielte Fördermaßnahmen und individuelle Unterstützung bietet die Bundesnetzagentur nicht nur Rahmenbedingungen für berufliche Entwicklung, sondern auch ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander. Die Organisation fördert Vielfalt und erkennt die unique Perspektiven an, die Mitarbeitende mit Schwerbehinderung in das Team einbringen. Arbeitnehmer sind hier ermutigt, ihre Potenziale voll auszuschöpfen und ihre Talente in einem dynamischen Umfeld einzubringen. Die Bundesnetzagentur lädt alle Jobsuchenden mit Schwerbehinderung ein, Teil einer zukunftsorientierten Behörde zu werden, die auf eine nachhaltige und inklusive Gesellschaft hinarbeitet.
📍 Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München, Rheurdt
Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.7229996, 7.1068001
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.