Befristeter Vertrag

Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor) im Bereich der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

📍 Bonn

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

05.02.2026

Branche

Sonstige Branchen

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die für die Eisenbahnen des Bundes in Deutschland zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Ihm angegliedert sind die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) sowie das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF).

Das Eisenbahn-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für das Referat 34 „Sicherheitsbescheinigung, ECM, Führerscheinstelle“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 31. Mai 2028, eine / einen

Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor) im Bereich der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Der Dienstort ist Bonn.
Referenzcode der Ausschreibung 20260190_9339

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Über das Unternehmen

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Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als führende Behörde für die Eisenbahnaufsicht und -förderung in Deutschland ein attraktiver Arbeitgeber mit einer klaren Vision für Inklusion und Chancengleichheit. In den Büros in Dresden und Bonn setzt das EBA auf eine diverse und inklusive Arbeitsumgebung, die Menschen mit Schwerbehinderung aktiv einbezieht. Durch gezielte Programme und individuelle Unterstützung fördert das EBA die Teilhabe aller Mitarbeiter und schafft so ein positives Arbeitsklima. Das Unternehmen legt großen Wert auf die Fähigkeiten und Talente seiner Beschäftigten, unabhängig von physischen Einschränkungen. Das EBA bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten in einem dynamischen Umfeld und fördert die berufliche Entwicklung durch Fortbildungsangebote. Wer eine verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst sucht, findet im EBA nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen Arbeitgeber, der Inklusion lebt und fördert. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil des engagierten Teams zu werden und ihre Karrierechancen in einem unterstützenden Umfeld zu nutzen.

Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.