Feste Anstellung

Verwaltungsmitarbeiter:in – Schwerpunkt Elternbeiträge (m/w/d) (1478/25/2025)

Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart

📍 Biberach an der Riß

Region: D-PLZ 88

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist Trägerin von insgesamt fünfzehn diözesanen Verwaltungszentren. Diese organisieren die ortskirchliche Verwaltung. Die Verwaltungszentren übernehmen die Aufgabe der fachlichen Beratung und Betreuung in den Bereichen Personal, Finanzen, Liegenschaften und Einrichtungen aller Kirchengemeinden und Dekanate in einem definierten Gebiet.

Das Kath. Verwaltungszentrum Biberach, in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart, übernimmt im Dekanat Biberach die fachliche Betreuung von 82 Kirchengemeinden und 3 Gesamtkirchengemeinden in Angelegenheiten der Personalverwaltung, des Finanzwesens, des Bauwesens und deren Einrichtungen, insbesondere den Kindertagesstätten. Für unser dynamisches Team suchen wir für die neu geschaffene Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Verwaltungsmitarbeiter:in – Schwerpunkt Elternbeiträge (m/w/d) (1478/25/2025)
in Voll- oder Teilzeit (mind. 40 %)

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Standort: Biberach an der Riß

🗺️ Region: D-PLZ 88

📍 Koordinaten: 48.0894012, 9.7994003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.