Feste Anstellung
Verwaltungsangestellte/r (m/w/d) – Administration und Büroorganisation
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Universität Ulm mit ca. 10.000 Studierenden bietet abwechslungsreiche berufliche Aufgaben in einem hochinnovativen Forschungs-, Lehr- und Arbeitsumfeld sowie vielfältige Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Für das Institut für Versicherungswissenschaften suchen wir eine/n
Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)
> Umfang: Teilzeit 50%
> Befristung: unbefristet
> Vergütung: TV-L EG 6
> Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice
Die Universität Ulm, Abteilung III-1 Personalservice, ist ein herausragender Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit legt. Hier wird ein inspirierendes Arbeitsumfeld geschaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Bewerber erhalten. Die Universität setzt sich aktiv dafür ein, Hindernisse abzubauen und eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu gestalten, in der sich jeder Mitarbeitende entfalten kann. Mit einem breiten Spektrum an Karrieremöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen bietet die Universität Ulm nicht nur ein inspirierendes Arbeitsumfeld, sondern fördert auch die individuelle Entwicklung. Die Abteilung III-1 Personalservice engagiert sich besonders für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und stellt sicher, dass faire Arbeitsbedingungen und Unterstützung vorhanden sind. Für Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives Arbeitsklima legen, ist die Universität Ulm eine erstklassige Wahl. Hier werden Talente geschätzt und gefördert, unabhängig von Herkunft oder Einschränkungen. Die Universität lädt motivierte und qualifizierte Personen ein, Teil ihres dynamischen Teams zu werden.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.