Feste Anstellung

Projektmitarbeiter/in bwHPC-S5 (m/w/d) am Kommunikations- und Informationszentrum

Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice

📍 Ulm

PLZ: 89081

Region: D-PLZ 89

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.01.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Für das Kommunikations- und Informationszentrum (kiz) der Universität Ulm suchen wir eine/n

Projektmitarbeiter/in bwHPC-S5 (m/w/d)

Das kiz ist mit etwa 140 Beschäftigten die zweitgrößte zentrale Einrichtung der Universität Ulm und erbringt für Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung Dienstleistungen in den Bereichen Bibliothek, Informationstechnik und Medien.

Als Sitz des landesweiten Kompetenzzentrums „Computergestützte Chemie und Quantenwissenschaften“ betreibt das kiz am Standort Ulm den Forschungscluster JUSTUS 2, der landesweit allen Wissenschaftler/-innen dieser Fachgebiete zur Verfügung steht. Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) geförderte Projekt bwHPC-S5 zielt auf die Fortschreibung der landesweiten Konzepte zum High Performance Computing (HPC) und Data Intensive Computing (DIC) und damit verbunden auf die Verstetigung der integrierten landesweiten Forschungsinfrastruktur mit erstklassiger Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen.

Berufsanfänger sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben!

> Umfang: Vollzeit
> Befristung: 31.08.2029
> Vergütung: TV-L EG 13
> Beginn: nächstmöglich

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice

Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice

Die Universität Ulm, Abteilung III-1 Personalservice, ist ein herausragender Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit legt. Hier wird ein inspirierendes Arbeitsumfeld geschaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Bewerber erhalten. Die Universität setzt sich aktiv dafür ein, Hindernisse abzubauen und eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu gestalten, in der sich jeder Mitarbeitende entfalten kann. Mit einem breiten Spektrum an Karrieremöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen bietet die Universität Ulm nicht nur ein inspirierendes Arbeitsumfeld, sondern fördert auch die individuelle Entwicklung. Die Abteilung III-1 Personalservice engagiert sich besonders für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und stellt sicher, dass faire Arbeitsbedingungen und Unterstützung vorhanden sind. Für Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives Arbeitsklima legen, ist die Universität Ulm eine erstklassige Wahl. Hier werden Talente geschätzt und gefördert, unabhängig von Herkunft oder Einschränkungen. Die Universität lädt motivierte und qualifizierte Personen ein, Teil ihres dynamischen Teams zu werden.

Standort: Ulm

📮 PLZ: 89081

🗺️ Region: D-PLZ 89

📍 Koordinaten: 48.4049339, 9.9721003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.