Feste Anstellung
Teilprojektleitung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sucht für das Referat VF II 2 „Bundespräsidialamt“ in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Dauer eine
Teilprojektleitung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung (w/m/d)
Knr. 98.4-25
Vergütung
E 13 TVöD / bis A 13 BBesO
Beschäftigungsart
unbefristet
Wochenstunden
39 h / 41 h / Teilzeit möglich
Arbeitsort
Berlin
Bewerbungsfrist
11.01.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen aus. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.
Die Gesamtmaßnahme „Bundespräsidialamt“ beinhaltet die technische und energetische Komplettsanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes mit einem Neubauanteil. Das sehr komplexe Bauprojekt befindet sich zurzeit in Planung.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: VF II 2.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Leitung von Teilprojekten im Bereich Versorgungstechnik und technische Gebäudeausstattung.
- ✓ Mitwirkung an der technischen und energetischen Sanierung des Bundespräsidialamtes.
- ✓ Planung und Umsetzung komplexer Bauprojekte mit hohen gestalterischen und technischen Anforderungen.
- ✓ Koordination der Bauaufgaben für den Bund in verschiedenen Standorten.
Wir bieten
- ✓ Unbefristete Anstellung mit flexibler Arbeitszeitgestaltung.
- ✓ Vergütung nach E 13 TVöD oder bis A 13 BBesO.
- ✓ Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
- ✓ Arbeiten an bedeutenden und anspruchsvollen Bauprojekten.
Das BBR ist verantwortlich für Bauprojekte des Bundes in Deutschland und im Ausland.
Über das Unternehmen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Berlin ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Diversität und Inklusion legt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung bietet das BBR nicht nur ein dynamisches Arbeitsumfeld, sondern setzt sich auch aktiv für Chancengleichheit ein – insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen fördert eine kulturübergreifende Zusammenarbeit und schafft Rahmenbedingungen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten optimal einzubringen. Durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen und individuelle Anpassungen werden Barrieren abgebaut, sodass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Das BBR erkennt die Bedeutung von Vielfalt und setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Wertschätzung und Gleichheit geprägt ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten. Das BBR ist stolz darauf, als Arbeitgeber aufzutreten, der ein starkes Zeichen für Inklusion setzt und eine wertvolle Perspektive für alle bietet, die einen erfüllenden Arbeitsplatz suchen.
Weitere Jobs bei Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Ingenieurin/Ingenieur (w/m/d) Technische Gebäudeausrüstung in der Fachrichtung Versorgungstechnik
Architektinnen/ Architekten bzw. Ingenieurinnen/ Ingenieure im Vertragsmanagement
Architektin/Architekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Hochbau
Standort: Berlin
🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 52.5178032, 13.3894329
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.