Befristeter Vertrag

Technische/r Assistent/in (m/w/d) oder Ingenieur/in (m/w/d)

Max-Planck-Institut für Hirnforschung

📍 Frankfurt am Main

Region: D-PLZ 60

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max‑Planck-Institut für Hirnforschung (MPI for Brain Research) in Frankfurt am Main zählt zu den führenden Forschungsinstituten auf dem Gebiet der biologisch-medizinischen Grundlagenforschung und befasst sich mit synaptischer Plastizität, der Kodierung neuronaler Systeme und der Struktur und Funktionsweise von Schaltkreisen im Gehirn. Das Institut mit derzeit ca. 220 Mitarbeitenden besteht aus drei wissenschaftlichen Abteilungen, mehreren Forschungsgruppen und Serviceeinrichtungen.

Zusammen mit dem Max-Planck-Institut für Biophysik betreiben wir gemeinschaftlich ein Massenspektro­metrie-Labor zur Entwicklung MS-basierter Methoden für Projekte an beiden Instituten. Für dieses Labor suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n

Technische/n Assistent/in (m/w/d) oder Ingenieur/in (m/w/d)

für Proteomics und LC-MS mit Fachrichtung Chemie, Biochemie oder Biophysik.

Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet zu besetzen mit der Möglichkeit der Entfristung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Frankfurt am Main

🗺️ Region: D-PLZ 60

📍 Koordinaten: 50.1748238, 8.6322784

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.