Studentenjobs, Werkstudent
Studentischer Mitarbeiter (m/w/d) im Masterstudium
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
09.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
FrankfurtRheinMain ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Metropolregionen in Europa und damit ein Magnet für viele Menschen. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain kümmert sich darum, dass sich die Metropolregion auch weiterhin positiv entwickelt. Wollen Sie dabei sein? Werden Sie Teil unseres dynamischen Teams, das sich mit Planungsfragen, Mobilität, Klimaschutz, Europa und weiteren spannenden Themen der Regionalentwicklung beschäftigt!
Wir möchten in unserer Abteilung Metropolregion, Regionalentwicklung und Europa zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle besetzen:
Studentischer Mitarbeiter (m/w/d) im Masterstudium
für den Bereich Regionalentwicklung / Daten und Analysen
in Teilzeit (15 Std./Woche) und befristet bis 31.03.2027
Die Abteilung Metropolregion, Regionalentwicklung und Europa erarbeitet Strategien und Konzepte, die die Wettbewerbsfähigkeit der Region FrankfurtRheinMain sichern, und setzt diese in regionalen Pilotprojekten um. Sie bietet eine Plattform für regionale Zusammenarbeit bei zukunftsweisenden Fragestellungen und Aufgaben und schafft die erforderlichen Umsetzungsstrukturen für zentrale Vorhaben. Zudem ist die Abteilung neben der regionalen Interessenvertretung zuständig für die statistische Datenanalyse, das Erstellen von Strukturanalysen und Prognosen sowie für die Konzeption projektbezogener Datengrundlagen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Frankfurt am Main
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 50.1074257, 8.6605463
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.