Feste Anstellung

Technische Sachbearbeitung (m/w/d) – Große Sonderbauten / Bauordnung

Stadt Rheda-Wiedenbrück

📍 Rheda-Wiedenbrück

Region: D-PLZ 33

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück mit rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und über 500 Beschäftigten versteht sich als serviceorientierte Kommunalverwaltung. Als vielseitiger Dienstleister für die Menschen in unserer Stadt gestalten wir zahlreiche gesellschaftlich relevante Bereiche aktiv mit – verantwortungsvoll, nah am Menschen und zukunftsgerichtet.

Wir bieten Ihnen nicht nur eine spannende und sinnstiftende Tätigkeit mit besonderer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein wertschätzendes, offenes Arbeitsklima und die Vorteile eines modernen Arbeitgebers im öffentlichen Dienst.

Im Fachbereich Bauordnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Vollzeit für die

Technische Sachbearbeitung (m/w/d) – Große Sonderbauten / Bauordnung

zu besetzen. Der Umfang der Stelle beträgt 39 bzw. 41 Stunden.

EG/Besoldung: bis zur EG 12 TVöD-VKA bzw. A 12 LBesO NW
Umfang: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Bewerbungsfrist: 21.06.2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Rheda-Wiedenbrück

🗺️ Region: D-PLZ 33

📍 Koordinaten: 51.8333015, 8.3167000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.