Weitere: Personal
Sachbearbeitung Personalverwaltung / besondere Angelegenheiten (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
05.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sie arbeiten gerne mit einer Vielzahl unterschiedlicher Menschen und haben Interesse an einer verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit im Bereich Personal? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
In der Abteilung Personal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine Stelle als
Sachbearbeitung Personalverwaltung / besondere Angelegenheiten (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A12 NBesG / Entgeltgruppe 11 TVöD)
(Ausschreibungsnummer 3312)
zu besetzen.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet unter der Voraussetzung, dass die Stellenanteile voll ausgeschöpft werden und die Teilnahme an der wöchentlichen Dienstbesprechung (derzeit mittwochs vormittags) sichergestellt ist.
Die Abteilung Personal ist der zentrale Ansprechpartner für über 1.200 Mitarbeitende – darunter Tarifbeschäftigte und Beamtinnen bzw. Beamte – und versteht sich als moderner interner Dienstleister innerhalb der Stadtverwaltung Langenhagen. Im Fachgebiet Personalwirtschaft, in dem auch die ausgeschriebene Position angesiedelt ist, arbeiten aktuell 12 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Dank des eingespielten Teams sind ein strukturierter Einstieg sowie ein kontinuierlicher fachlicher Austausch selbstverständlich.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.
📍 Langenhagen
Standort: Langenhagen
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.4401207, 9.7411003
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.