Feste Anstellung

Sachbearbeitung öffentliche Gefahrenabwehr (m/w/d)

Stadt Langenhagen

📍 Langenhagen

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Langenhagen ist im Team Gefahren­abwehr ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine Stelle als

Sachbearbeitung öffentliche Gefahrenabwehr (m/w/d)

(Ausschreibungsnummer 9441)

zu besetzen.

Die Tätigkeiten sind nach Entgelt­gruppe 11 TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.

Die Stelle ist teilzeit­geeignet, es steht jedoch jeweils nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

In unserem dynamischen, kleinen Team Gefahren­abwehr als Teil des Sicherheits- und Ordnungs­bereiches erwarten Sie abwechslungsreiche Verwaltungs­aufgaben rund um das Thema Gefahren­abwehr. Sie stehen im engen Austausch mit verschiedensten internen und externen Fachbereichen und Behörden, Einsatz- und Hilfsorganisationen, entwickeln wichtige Prozesse aktiv weiter und tragen dazu bei, auf neue Herausforderungen angemessen vorbereitet zu sein. Vielfältige Themen­schwerpunkte, Frage­stellungen und Entwicklungen machen diese Stelle besonders lebendig.

Bringen Sie Ihren Teamgeist, Ihre organisatorischen Fähigkeiten und Ihr Engagement ein und unterstützen Sie die Sicherheit unserer Stadt!

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Stadt Langenhagen

Stadt Langenhagen

Die Stadt Langenhagen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet die Stadt vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Langenhagen versteht, dass Vielfalt am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Stadt fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützung. Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird ein respektvolles Miteinander gefördert. Dies zeigt sich in der hohen Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadt Langenhagen nicht nur eine Anstellung, sondern auch einen Arbeitgeber, der die Potenziale jedes Einzelnen erkennt und wertschätzt. Ein integrativer Ansatz zählt zu den Grundlagen der Unternehmenskultur, sodass alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld zu entfalten. Entscheiden Sie sich für die Stadt Langenhagen und gestalten Sie gemeinsam eine inklusive Zukunft.

Standort: Langenhagen

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.