Ausbildung, Studium
Studierende (w/m/d) für ein duales Studium (B. A.) – Studiengang Arbeitsmarktmanagement oder Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
18.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Agentur für Arbeit sucht zum 01.09.2026 am Arbeitsort Oldenburg
Studierende (w/m/d) für ein duales Studium (B. A.) – Studiengang Arbeitsmarktmanagement oder Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ein attraktiver Arbeitgeber, der sich der Förderung von Chancengleichheit und Inklusion für Menschen mit Schwerbehinderung verpflichtet hat. Mit einem klaren Fokus auf Diversität schafft die BA ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeiter wertgeschätzt werden und ihre individuellen Stärken entfalten können. Die Agentur bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten in einem professionellen Rahmen, der auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung eingeht. Durch maßgeschneiderte Unterstützungsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle fördert die BA eine ausgewogene Work-Life-Balance und ein integratives Betriebsklima. Mit ihrem Engagement für Inklusion setzt die Bundesagentur für Arbeit ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Vielfalt am Arbeitsplatz. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch ein Umfeld, das ihre Talente anerkennt und fördert. Die BA lädt alle Interessierten ein, Teil eines dynamischen Teams zu werden, das sich aktiv für die Gleichstellung aller Mitarbeiter einsetzt.
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Standort: Oldenburg
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.