Befristeter Vertrag

Studienassistentin*Studienassistenten (Study Nurse) (m-w-d)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

📍 Halle

PLZ: 06108

Region: D-PLZ 06

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

25.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Zukunft mit Tradition – Wissenschaft gestalten: Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bietet ein breites Fächerspektrum in den Geistes-, Sozial-, Natur- und den medizinischen Wissenschaften. Die älteste und größte Hochschule Sachsen-Anhalts entstand 1817 aus dem Zusammenschluss der Universitäten in Wittenberg (1502) und Halle (1694). Heute hat sie 340 Professoren und 20.000 Studierende. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Material- und Biowissenschaften, der Aufklärungs- sowie der Gesellschafts- und Kulturforschung.

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Medizinische Fakultät, Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin IV, Hämatologie und Onkologie, ist ab sofort, die auf 2 Jahre befristete Stelle einer*eines

Studienassistentin*Studienassistenten (Study Nurse) (m-w-d)

in Vollzeit oder Teilzeit (75%-87,5%) zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L.

Klinische Studien sind die primäre Methode, um die Sicherheit und Wirksamkeit neuer Medikamente und Therapien zu bewerten, bestehende Therapien zu verbessern und personalisierte Behandlungsansätze zu entwickeln. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung.

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Über das Unternehmen

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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Die Universität setzt sich für ein umfassendes Chancengleichgewicht ein und schätzt die individuellen Stärken aller Mitarbeiter, einschließlich derjenigen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsumfeld ermöglicht sie, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erfolgreich ihren Beitrag leisten können. Die Universität bietet flexible Arbeitsmodelle, barrierefreie Einrichtungen und spezielle Programme zur beruflichen Weiterbildung, um die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung zu unterstützen. Ihr engagiertes Team und die offene Unternehmenskultur machen die Martin-Luther-Universität zu einem einladenden Arbeitsplatz für alle. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein Tätigkeitsfeld mit Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine Gemeinschaft, die gegenseitigen Respekt und Zusammenarbeit schätzt. Inklusion ist ein zentraler Bestandteil der Werte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, was sie zu einem Vorreiter in der Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes macht.

Standort: Halle

📮 PLZ: 06108

🗺️ Region: D-PLZ 06

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.