Studentenjobs, Werkstudent
Studentische Hilfskraft (m/w/d) im Unternehmensbereich Grundlagenplanung
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
31.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
- Mitarbeit bei der Erstellung und Pflege hydrologischer und hydraulischer Modelle
- Unterstützung bei der Grundlagenerhebung sowie bei der Erstellung wasserwirtschaftlicher Nachweise
- Datenauswertung mittels Geoinformationssystemen (GIS)
- Unterstützung bei der internen Kommunikation sowie bei der Präsentation von Arbeitsergebnissen
- Mitarbeit bei der Bearbeitung interner und externer Anfragen mit hydrologischem oder hydraulischem Bezug
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Der Wasserverband Eifel-Rur in Düren erweist sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion schafft das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertgeschätzt werden und ihr volles Potenzial entfalten können. Der Wasserverband Eifel-Rur bietet nicht nur attraktive Karrieremöglichkeiten, sondern setzt auch auf individuelle Unterstützung und Anpassungen, um die Integration aller Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Philosophie des Unternehmens basiert auf der Überzeugung, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen, einen wertvollen Beitrag leisten kann. Dies spiegelt sich in den zahlreichen Initiativen wider, die darauf abzielen, ein inklusives und respektvolles Arbeitsklima zu schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur interessante Tätigkeiten, sondern auch ein engagiertes Team, das sich für die Umsetzung von Inklusion stark macht. Der Wasserverband Eifel-Rur ist somit eine hervorragende Wahl für alle, die in einem unterstützenden und dynamischen Umfeld arbeiten möchten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.