Feste Anstellung

Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Kindertagesstätte "Kita am Klinikum"

Stadtverwaltung Worms

📍 Worms

Region: D-PLZ 67

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen in der Abteilung 5.08 - Kommunale Kitas, eine Stelle in der

  • Entgeltgruppe S13 TVöD
  • unbefristet
  • mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z. Zt. 39 Stunden zu besetzen.

„Die Stadt Worms ist Trägerin von 19 Kindertagesstätten und beschäftigt aktuell rund 350 pädagogische Fachkräfte. Ihre Einrichtungen haben sich qualifiziert in der Arbeit nach dem Situationsansatz und arbeiten in der Regel gruppenübergreifend. Freie Beobachtungen sowie Bildungs- und Lerngeschichten dienen als Grundlage für die Elternarbeit.

Die 27 Jahre alte Kindertageseinrichtung „Am Klinikum“ betreut und begleitet derzeit maximal 100 Kinder im Alter von 8 Wochen bis zur Einschulung. Besondere Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen in der Förderung der Selbstständigkeit und der individuellen Stärken der Kinder. Die Einrichtung arbeitet nach dem Situationsansatz, teiloffen, dennoch in Gruppenstrukturen. Die Grundlage für die Entwicklung pädagogischer Angebote bildet das Interesse und die Lebensumwelt der Kinder sowie der jahreszeitliche Ablauf. Die Kindertagesstätte ist gut im Sozialraum vernetzt und arbeitet eng mit der ortsansässigen Grundschule zusammen. Die Räume sind individuell und nach den Bedürfnissen der Kinder gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Akteure gerecht zu werden. Das Team arbeitet sehr engagiert und Hand in Hand zusammen, sodass auch die Möglichkeit besteht sich in den anstehenden Umbau mit einzubringen. Das Außengelände ist ein großer Spielbereich mit verschiedenen Ebenen und vielfältigen Möglichkeiten. Die Kita bietet für die Kinder der Mitarbeiter des Klinikums derzeit 47 Belegplätze an. Dadurch ergeben sich Öffnungszeiten von 7:00-17:00 Uhr. Die Einrichtung hat eine gute Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch mit Ihrem Pkw können Sie das Klinikum gut erreichen (kostengünstige Parkplätze stehen im Parkhaus am Klinikum zur Verfügung).“

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Betreuung und Unterstützung von Kindern im Alter von 8 Wochen bis zur Einschulung.
  • Förderung der Selbstständigkeit und individuellen Stärken der Kinder.
  • Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Angebote basierend auf den Interessen der Kinder.
  • Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Grundschule und aktive Mitgestaltung des Umbaus.

Wir bieten

  • Unbefristete Anstellung in Entgeltgruppe S13 TVöD.
  • Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
  • Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und kostengünstige Parkmöglichkeiten.
  • 47 Belegplätze für Kinder der Mitarbeiter des Klinikums.

Die Stadt Worms betreibt 19 Kitas und beschäftigt rund 350 pädagogische Fachkräfte.

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Über das Unternehmen

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Stadtverwaltung Worms

Die Stadtverwaltung Worms präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Umfeld, das Chancengleichheit fördert. Als moderne und engagierte Institution legt die Stadtverwaltung großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jede Talente und Fähigkeiten voll zur Geltung kommen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Förderung von Mitarbeitern mit Handicap beweist die Stadtverwaltung Worms, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort ist, sondern in der täglichen Praxis gelebt wird. Das Team setzt sich aktiv für eine inklusive Arbeitsplatzkultur ein, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen wertgeschätzt werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, sich bei der Stadtverwaltung Worms zu bewerben und Teil eines dynamischen und unterstützenden Teams zu werden, das mit Engagement die Zukunft der Stadt gestaltet. Hier finden Sie nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein Umfeld, in dem Vielfalt gelebt wird – für eine erfolgreiche Karriere in einem respektvollen Miteinander.

Standort: Worms

🗺️ Region: D-PLZ 67

📍 Koordinaten: 49.6301155, 8.3629503

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.