Feste Anstellung
Stellvertretende Leiterin oder Stellvertretender Leiter (w/m/d) mit Perspektive zur Leitung Forschungszentrum Allgäu – Service
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer engagierten Person für die Position als
Stellvertretende Leiterin oder Stellvertretender Leiter (w/m/d) mit Perspektive zur Leitung Forschungszentrum Allgäu – Service
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte stellvertretende Leitung, die unser Team fachlich verstärkt und perspektivisch die Möglichkeit erhält, die Leitung zu übernehmen.
Als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle unterstützt das Team des FZA-Service die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule in allen Phasen ihrer Forschungs- und Transfervorhaben – zuverlässig, strukturiert und mit ausgeprägter Serviceorientierung.
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe suchen wir SIE, wenn Sie Service als strategische Gestaltungsaufgabe verstehen und Freude daran haben, effiziente Prozesse und klare Strukturen weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen. In der Funktion der stellvertretenden Leitung übernehmen Sie bereits von Beginn an zentrale Führungs- und Steuerungsaufgaben, wirken aktiv an strategischen Entwicklungen mit und werden unterstützt durch ein motiviertes Team von rund 15 Mitarbeitenden. Das Aufgabenspektrum reicht von Projektberatung über Finanzprozesse, Wissenschaftskommunikation bis hin zu IT-Anforderungen für den Bereich Forschung und Transfer.
Die Position berichtet direkt an die Hochschulleitung – vertreten durch die Vizepräsidentin Forschung und Transfer – und arbeitet in zentralen Fragestellungen eng mit ihr zusammen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist ein fortschrittlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung einsetzt. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit und Diversität schafft die Hochschule optimale Bedingungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung individueller Talente und die wertvolle Integration aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Anliegen der Hochschulleitung. Durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung bietet die Hochschule ein positives Arbeitsumfeld, das sowohl fachliche als auch persönliche Entwicklung fördert. Flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Zugänge und umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten sind Teil des Inklusionskonzepts. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeiter schätzt und aktiv fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Klima, in dem ihre Fähigkeiten und Erfahrungen wertgeschätzt werden. Eine Karriere an dieser innovativen Bildungseinrichtung eröffnet vielfältige Perspektiven und trägt zur persönlichen wie auch beruflichen Entfaltung bei.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.