Befristeter Vertrag
Starthelfer:in (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
20.03.2026
Branche
Banken
Bereichern Sie unser Team Starthaus als
Starthelfer:in (m/w/d) in Vollzeit.
Das Starthaus, ein Segment der BAB – die Förderbank, ist die zentrale Anlaufstelle für Existenzgründungen und junge, wachsende Unternehmen in Bremen und Bremerhaven. Wir bieten eine individuelle, hochwertige und kostenlose Beratung zu allen Fragen der Existenzgründung und betreuen Sie von der Ideenfindung bis zur ersten Wachstumsphase aus einer Hand. Mit unseren Coaching-, Finanzierungs- und Beratungsangeboten tragen wir dazu bei, das Gründungsökosystem im Land Bremen zu stärken und zu vernetzen. Dafür binden wir unsere öffentlichen und privaten Netzwerkpartner:innen ein.
Als Segment der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven sind wir bestens angebunden. Denn als Finanzdienst-leisterin hat sich die BAB zum Ziel gemacht, die Stabilität und das nachhaltige Wachstum, die Innovationskraft und die Attraktivität des Wirtschafts-, Innovations- und Wohnstandorts zu fördern. Damit sind wir also die „etwas andere Bank“, arbeiten aber eng mit den Geschäftsbanken und Sparkassen zusammen und ergänzen partnerschaftlich deren Instrumente und Möglichkeiten.
Gesucht wird eine freundliche und motivierte Persönlichkeit, mit hoher Dienstleistungsorientierung, sehr guter Kommunikations- und Teamfähigkeit, hohe soziale Kompetenz, Belastbarkeit und Flexibilität.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH, ansässig in Bremen, zeichnet sich als vorbildlicher Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen hat sich der Chancengleichheit verschrieben und setzt sich intensiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit einem offenen und unterstützenden Arbeitsumfeld schafft die Bremer Aufbau-Bank optimale Voraussetzungen für individuelle Entwicklung und beruflichen Erfolg. Die Wertschätzung der Mitarbeitenden und die Förderung ihrer Potenziale stehen im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion garantiert die Bremer Aufbau-Bank, dass Beschäftigte mit Schwerbehinderung nicht nur wertvolle Beiträge leisten können, sondern sich auch wohl und respektiert fühlen. In einem dynamischen Team sind alle Stimmen gefragt, und unterschiedliche Perspektiven tragen zur Innovationskraft des Unternehmens bei. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet die Bremer Aufbau-Bank attraktive Karrieremöglichkeiten in einem unterstützenden Umfeld. Interessierte finden hier einen Arbeitgeber, der Vielfalt als Stärke sieht und Inklusion aktiv lebt.
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🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0889015, 8.7905998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.