Feste Anstellung
Sozialpädagoge / Sozialarbeiter (w/m/d) Psychiatrische Tageskliniken / Springer
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
ASKLEPIOS Als einer der größten privaten Klinikbetreiber in Deutschland verstehen wir uns als Begleiter unserer Patient:innen – und als Partner unserer Mitarbeitenden. Wir bringen zusammen, was zusammengehört: Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit und hohe Ansprüche, Teamwork und Wertschätzung, Menschen und Innovationen.
Mit über 1.800 Betten an drei Standorten – Heidberg, Ochsenzoll und Psychiatrie Wandsbek – sind wir die größte Klinik in der Metropolregion Hamburg. Täglich geben über 3.700 Mitarbeiter:innen ihr Bestes, um die Menschen, die sich ihnen in Sorge um ihre Gesundheit anvertrauen, optimal zu versorgen.
Als Sozialpädagogischer Fachdienst in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie beraten, begleiten und unterstützen wir Menschen in psychsozialen Problemlagen. Wir leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Krankheitsbewältigung und sozialen Teilhabe unserer Patient:innen.
Wir suchen in Springerfunktion für die Tageskliniken im Hamburger Stadtgebiet für die Psychiatrischen Abteilungen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (w/m/d) Psychiatrische Tageskliniken / Springer
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Asklepios Klinik Nord in Hamburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich durch seine engagierte Haltung zur Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Als einer der führenden Gesundheitsanbieter in Deutschland setzt die Klinik auf eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen sind. Die Klinik fördert aktiv die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden und legt einen besonderen Schwerpunkt auf individuelle Fördermaßnahmen und Barrierefreiheit. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und diverse Arbeitsbereiche bietet die Asklepios Klinik Nord zahlreiche Möglichkeiten, um den beruflichen Einstieg für Menschen mit Schwerbehinderung zu erleichtern. Im Rahmen ihrer Wertschätzung für Vielfalt und Integration stärkt die Klinik nicht nur das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer positiven Unternehmenskultur bei. Wer auf der Suche nach einem respektvollen Arbeitsumfeld ist, findet bei der Asklepios Klinik Nord eine spannende Karrierechance. Hier kommen Fachkompetenz und Empathie zusammen – ideal für alle, die sich in einem inklusiven Team verwirklichen möchten.
📍 Hamburg
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Standort: Hamburg, Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.