Feste Anstellung

Disponentin oder Disponent (m/w/d) in der Therapiesteuerung

Orthopädische Klinik Tegernsee

📍 Tegernsee

Region: D-PLZ 83

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.04.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Orthopädische Klinik Tegernsee ist eine moderne Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit 166 Betten, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Es werden Patienten und Patientinnen mit orthopädischen Erkrankungen und internistischen Begleiterkrankungen in Reha-Maßnahmen der Deutschen Rentenversicherung oder Anschlussheilbehandlungen behandelt.

Patienten, Patientinnen und Mitarbeitende stehen als Menschen mit Körper, Geist und Seele im Mittelpunkt. Kompetenz, Innovationsfähigkeit und Objektivität prägen unsere qualitätsorientierte Arbeit.

Unser Motto „Fit durch Bewegung“ findet sich in allen Bereichen und Ebenen der Klinik wieder und steht nicht nur für das Grundprinzip unserer orthopädischen Therapie, sondern auch für die Bereitschaft des einzelnen und der Gesamtorganisation, durch Flexibilität und Engagement einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und zu erhalten.

Wir suchen für die Orthopädische Klinik Tegernsee zum 1.6.2026 in Teilzeit (25 Stunden / Woche):

Disponentin oder Disponent (m/w/d) in der Therapiesteuerung

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Standort: Tegernsee

🗺️ Region: D-PLZ 83

📍 Koordinaten: 47.7017212, 11.7616606

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.