Feste Anstellung
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) mit suchttherapeutischer Weiterbildung zunächst befristet, ggf. Übernahme möglich
Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH
📍 Bruchsal
Region: D-PLZ 76
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv) ist mit 54 Einrichtungen und über 900 Mitarbeiter*innen der größte gemeinnützige Träger der Suchthilfe und -prävention in Baden-Württemberg, ist außerdem Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Integrationsfachdiensten für schwerbehinderte Menschen. Der gemeinnützige Verband betreibt u.a. Fachkliniken, Heime, Tageskliniken, ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen und Nachsorgeeinrichtungen.
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH
Die Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH in Waldshut-Tiengen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Das Unternehmen bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein freundliches und unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem individuelle Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und flexible Arbeitszeiten ermöglicht die gGmbH, dass alle Mitarbeiter ihr Potenzial voll ausschöpfen können. Die Bedeutung von Vielfalt wird hier großgeschrieben: Das Team setzt sich aus unterschiedlichen Talenten zusammen, die gemeinsam an innovativen Lösungen arbeiten. Führungskräfte profitieren von fortlaufenden Schulungen in den Bereichen Inklusion und Diversity, um ein positives Arbeitsklima zu schaffen. Jobinteressierte mit Schwerbehinderung finden bei der Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH nicht nur attraktive Stellenangebote, sondern auch ein engagiertes Team, das gegenseitigen Respekt und Unterstützung pflegt. Bewerber können sich auf ein wertschätzendes Umfeld freuen, das ihre Talente erkennt und honoriert.
Weitere Jobs bei Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH
Betreuungspersonal (m/w/d)
Pflegefachkraft (m/w/d) für Nacht- und Wochenenddienste
Arbeitserzieher (m/w/d) zunächst befristet bis zum 31.10.2026, mit der Option auf Weiterbeschäftigung
Standort: Bruchsal
🗺️ Region: D-PLZ 76
📍 Koordinaten: 49.1203003, 8.5990000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.