Handwerk, Dienstleistung und Fertigung

Serviceberater (m/w/d) im Bereich Reifen- und Autoservice 3.000 € Wechselprämie

Vergölst GmbH

📍 Gießen

Region: D-PLZ 35

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

10.12.2025

Branche

Groß- & Einzelhandel

Mit einem Netzwerk von über 450 Standorten sichert Vergölst bundesweit die Mobilität der Kunden. 1926 in Aachen gegründet, ist der älteste Reifenfachhandel Deutschlands stetig gewachsen und hat sich mittlerweile als Spezialist für Reifen und Autoservice-Dienstleistungen etabliert. Seit 1974 ist Vergölst Teil des Continental Konzerns. Heute erwirtschaften rund 1.900 Mitarbeiter in ganz Deutschland einen jährlichen Umsatz von 330 Millionen Euro.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Beratung und Betreuung der Kunden im Bereich Reifen und Autoservice
  • Durchführung von Serviceleistungen und Reparaturen
  • Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
  • Sicherstellung der Kundenzufriedenheit und -bindung

Ihr Profil

  • Erfahrungen im Kundenservice oder im Kfz-Bereich
  • Technisches Verständnis für Reifen und Autoservice
  • Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft

Wir bieten

  • Attraktive Wechselprämie von 3.000 €
  • Teil eines etablierten Unternehmens mit langer Geschichte
  • Mitarbeit in einem großen Netzwerk von über 450 Standorten
  • Sicherer Arbeitsplatz innerhalb eines internationalen Konzerns

Vergölst ist Deutschlands ältester Reifenfachhandel und Teil des Continental Konzerns.

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Über das Unternehmen

Logo von Vergölst GmbH

Vergölst GmbH

Die Vergölst GmbH in Magdeburg präsentiert sich als ein attraktiver Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen strebt danach, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung aktiv eingebunden werden und individuelle Stärken zur Geltung kommen. Vergölst fördert die persönliche und berufliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter und bietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, um allen Beschäftigten gerecht zu werden. Besonders hervorzuheben ist das Engagement von Vergölst für die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze, die es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten ermöglichen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Durch eine offene Unternehmenskultur und wertschätzende Kommunikation wird Inklusion nicht nur propagiert, sondern auch gelebt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei Vergölst nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein herzliches Team, das Vielfalt schätzt und individuelle Lebenswege fördert. Vergölst GmbH steht somit für eine zukunftsorientierte Arbeitswelt, in der jeder die Chance hat, erfolgreich zu sein.

Standort: Gießen

🗺️ Region: D-PLZ 35

📍 Koordinaten: 50.5852203, 8.6791801

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.