Befristeter Vertrag

Sachreferent:in Personalplanung und -gewinnung

Erzdiözese München und Freising

📍 München

Region: D-PLZ 81

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

29.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir suchen Sie für die Hauptabteilung Personaleinsatz und -führung Pastorale Dienste, Religionslehrkräfte i.K. und Verwaltungsleitungen im Ressort Personal als

Sachreferent:in Personalplanung und -gewinnung
Referenznummer: 11492

Start: nächstmöglicher Termin
Bewerbungsfrist:
18.01.2026
Arbeitsverhältnis: befristet bis 31.12.2027
Arbeitszeit:
19,5 Stunden/Woche
Arbeitsort: München
Vergütung:
EG 10

Wer sind wir?

Im Erzbistum München und Freising arbeiten rund 18.000 Menschen in Seelsorge, Verwaltung sowie in sozialen Institutionen und Bildungseinrichtungen. Das Erzbischöfliche Ordinariat München nimmt im Auftrag des Erzbischofs von München und Freising die Aufgaben der Bistumsverwaltung wahr.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1432953, 11.5640678

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.