Vorstand, Geschäftsführung
Sachgebietsleiter/in (w/m/d)
📍 Wangen
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sachgebietsleiter/in (w/m/d)
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit, am Dienstort Wangen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit seinen vielfältigen Aufgaben zentrale Anlaufstelle für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Unsere Mitarbeitenden haben eine systemische, präventiv, sozialraumorientierte und interdisziplinäre Haltung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Wangen
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
Ähnliche Stellenangebote
Duales Studium Bachelor of Arts Public Administration
Kreis Bergstraße
📍 Heppenheim
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Duales Studium Bachelor of Arts Public Administration Der Kreis Bergstraße zählt zu den bedeutende...
Details ansehen →
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat A.I.3 – Technik im CBRN-Schutz
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
📍 Bonn
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern d...
Details ansehen →
Fachkraft für Naturschutz (w/m/d)
Landkreis Ravensburg
📍 Ravensburg
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Fachkraft für Naturschutz (w/m/d) im Bau- und Umweltamt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit,...
Details ansehen →
Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
📍 Eutin, Lübeck
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Als zentraler Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein setzen wir als GMSH mit unseren 1.700 Besc...
Details ansehen →
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in unseren städtischen Einrichtungen
Stadtverwaltung Filderstadt
📍 Filderstadt
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Sie wollten schon immer Gutes bewirken? Dann kommen Sie in unser Team zum nächstmöglichen Zeitpunkt...
Details ansehen →
Erzieher/in (m/w/d) für das Jugendzentrum Tostedt sowie für die Jugendpflege
Samtgemeinde Tostedt
📍 Tostedt
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Samtgemeinde Tostedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/nErzieher/in (m/w/d)für das Ju...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.